Die Beurteilung Ihres Wohngebäudes durch Sichtkontrollen und zerstörungsfreie Begutachtungen — durchgeführt von einem seit 2017 tätigen, durch Austrian Standards zertifizierten Objektsicherheitsprüfer.
Mittels einer Objektsicherheitsprüfung nach ÖNORM B 1300 erfolgt die Beurteilung eines Wohngebäudes im Rahmen von Sichtkontrollen und zerstörungsfreien Begutachtungen. Im Zuge der Prüfung wird das Gebäude hinsichtlich technischer Objektsicherheit, Gefahrenvermeidung und Brandschutz, Gesundheits- und Umweltschutz sowie Einbruchsschutz und Schutz vor Außengefahren begutachtet.
Prüfung der baulichen und technischen Einrichtungen auf Gefahrenvermeidung.
Beurteilung der brandschutztechnischen Einrichtungen und Fluchtwege.
Beurteilung relevanter gesundheits- und umweltschutzrelevanter Aspekte.
Beurteilung der sicherungstechnischen Einrichtungen am Gebäude.
Objektprüfung
Jeder Eigentümer eines Gebäudes ist gemäß § 1319 ABGB für die Abwendung von Gefahren für Personen- oder Sachschäden verantwortlich (Verkehrssicherungspflicht). Im Schadensfall obliegt es dem Eigentümer zu beweisen, dass er alle zur Abwendung der Gefahr erforderlichen Maßnahmen getroffen hat — die Objektsicherheitsprüfung ist hierfür ein anerkannter Nachweis.
Die Prüfung sollte jährlich durchgeführt und entsprechend der Norm dokumentiert werden. Anhand standardisierter Prüfabläufe erhält der Eigentümer bzw. die beauftragte Hausverwaltung eine Dokumentation über mögliche Gefahrenquellen und Sicherheitsmängel zum Zeitpunkt der Überprüfung — und kann daraus die notwendigen weiteren Maßnahmen einleiten.
Sie kontaktieren mich mit den Eckdaten Ihres Objektes — ich übermittle Ihnen ein unverbindliches Angebot.
Begehung und standardisierte Sichtkontrolle nach ÖNORM B 1300 — zerstörungsfrei und gründlich.
Sie erhalten eine vollständige Dokumentation mit Befund und Empfehlungen zur Beseitigung möglicher Gefahrenquellen.