Mit der Bauordnungsnovelle 2023 ist die Erstellung eines Bauwerksbuches auch für Bestandsgebäude verpflichtend — ich erstelle es fachgerecht und fristgerecht für Sie.
Mit Einführung der Bauordnungsnovelle 2023 erfolgte die gesetzliche Verpflichtung zur Erstellung eines Bauwerksbuches auch für Bestandsgebäude, welche keiner baulichen Maßnahme unterzogen werden.
Inhalt des Bauwerksbuches ist neben den allgemeinen Daten und Unterlagen auch die Aufstellung der durchgeführten Wartungen und Prüfungen (z. B. ÖNORM B 1300) sowie die daraus abgeleiteten Maßnahmen.
Zusammenstellung aller relevanten Gebäudedaten und Bestandsunterlagen.
Aufstellung sämtlicher durchgeführter Wartungen und Prüfungen, einschließlich der Objektsicherheitsprüfung nach ÖNORM B 1300.
Dokumentation der aus den Prüfungen resultierenden Maßnahmen.
Bauwerksbuch
Die Wiener Bauordnung sieht je nach Errichtungsdatum des Gebäudes unterschiedliche Fristen für die erstmalige Erstellung des Bauwerksbuches vor. Vereinbaren Sie rechtzeitig einen Termin — so vermeiden Sie unnötigen Zeitdruck und können das Bauwerksbuch in Ruhe erarbeiten lassen.
Für Gebäude mit einem Errichtungsdatum vor dem 1.1.1919 ist die Erstellung eines Bauwerksbuches bis spätestens 31.12.2027 durchzuführen.
Für Gebäude mit einem Errichtungsdatum bis zum 1.1.1945 ist die Erstellung eines Bauwerksbuches bis spätestens 31.12.2030 durchzuführen.
Ich erstelle das Bauwerksbuch fachgerecht für Sie — kontaktieren Sie mich für ein unverbindliches Angebot.