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Ein Energieausweis ist bei der Vermietung oder dem Verkauf von Wohnungen oder Häusern vorzulegen. Bereits bei Inseraten sind der HWB (Heizwärmebedarf) bzw. der fGEE (Gesamtenergieeffizienz-Faktor) anzuführen. Auch bei der Einreichung eines Bauvorhabens ist ein Energieausweis zwingend erforderlich.
Die Kosten für die Erstellung eines Energieausweises richten sich nach Objektgröße und Art des Gebäudes (z. B. Wohnhaus gemischt mit Verkaufsstätten und Büroflächen). Für Einfamilienhäuser ist mit einem Preis von € 450,– (exkl. USt.) zu kalkulieren. Für andere Objekttypen erstelle ich Ihnen gerne ein individuelles, unverbindliches Angebot.
Ein Energieausweis ist in Österreich maximal 10 Jahre gültig. Danach muss er erneuert werden, um bei Verkauf, Vermietung oder Förderansuchen weiterhin gültig zu sein.
Ja. Mit der Vorlage eines Energieausweises werden je nach Bundesland verschiedene thermische Sanierungen gefördert. Auch bei der Einreichung eines Bauvorhabens ist ein Energieausweis zwingend erforderlich. Welche Förderungen für Sie konkret in Frage kommen, kläre ich gerne im persönlichen Gespräch.
Mit Einführung der Wiener Bauordnungsnovelle 2023 ist die Erstellung eines Bauwerksbuches auch für Bestandsgebäude verpflichtend, welche keiner baulichen Maßnahme unterzogen werden. Inhalt sind neben den allgemeinen Daten und Unterlagen auch die Aufstellung der durchgeführten Wartungen und Prüfungen (z. B. Objektsicherheitsprüfung nach ÖNORM B 1300) sowie die daraus abgeleiteten Maßnahmen.
Das richtet sich nach dem Errichtungsdatum des Gebäudes: Für Gebäude mit einem Errichtungsdatum vor dem 1.1.1919 ist die Erstellung eines Bauwerksbuches bis 31.12.2027 durchzuführen. Für Gebäude mit einem Errichtungsdatum bis zum 1.1.1945 ist die Erstellung bis 31.12.2030 durchzuführen.
Mittels einer Objektsicherheitsprüfung nach ÖNORM B 1300 erfolgt die Beurteilung eines Wohngebäudes im Rahmen von Sichtkontrollen und zerstörungsfreien Begutachtungen. Geprüft wird hinsichtlich technischer Objektsicherheit, Gefahrenvermeidung und Brandschutz, Gesundheits- und Umweltschutz sowie Einbruchsschutz und Schutz vor Außengefahren.
Die Prüfung des Gebäudes sollte jährlich durchgeführt und entsprechend der Norm dokumentiert werden. So liegt zu jedem Zeitpunkt eine aktuelle Dokumentation über mögliche Gefahrenquellen und Sicherheitsmängel vor.
Jeder Eigentümer eines Gebäudes ist gemäß § 1319 ABGB für die Abwendung von Gefahren für Personen- oder Sachschäden verantwortlich (Verkehrssicherungspflicht). Im Schadensfall obliegt es dem Eigentümer zu beweisen, dass er alle zur Abwendung der Gefahr erforderlichen Maßnahmen getroffen hat — die Objektsicherheitsprüfung ist hierfür ein anerkannter Nachweis.
Energieausweise erstelle ich seit 2009 — zertifiziert durch Quality Austria. Objektsicherheitsprüfungen führe ich seit 2017 durch — zertifiziert durch Austrian Standards. Darüber hinaus kooperiere ich mit Baumeistern und Architekten bei Errichtungen und Sanierungen von Wohngebäuden.
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