Der offizielle Energieausweis für Wohn- und Gewerbeimmobilien. Gesetzlich vorgeschrieben beim Verkauf, bei der Vermietung und für Fördernachweise. Ausgestellt durch einen seit 2009 tätigen, von Quality Austria zertifizierten Aussteller.
Ausgangspunkt für die Erstellung von Energieausweisen ist die EU-Gebäuderichtlinie (2010/31/EU), welche in Österreich aktuell mittels EAVG (Energie-Ausweis-Vorlage-Gesetz) im Jahre 2012 (gültig seit 1.12.2012) geregelt wurde.
Der Energieausweis dient zur Beurteilung der Energieeffizienz von Gebäuden und Wohnungen, indem er eine Aussage über die Höhe des Energiebedarfes liefert. Damit kann eine Aussage über die zu erwartenden Kosten für Heizung und Warmwasser getroffen werden — vergleichbar mit der Energieplakette eines Kühlschrankes. Die Erstellung darf nur durch befugte Unternehmen erfolgen.
Bei Vermietung oder Verkauf von Wohnungen oder Häusern ist ein Energieausweis vorzulegen. In Inseraten sind HWB (Heizwärmebedarf) und fGEE (Gesamtenergieeffizienz-Faktor) anzuführen. Maximales Alter: 10 Jahre.
Die Kosten richten sich nach Objektgröße und Art des Gebäudes. Für Einfamilienhäuser ist mit einem Preis von € 450,– (exkl. USt.) zu kalkulieren.
Mit Vorlage eines Energieausweises werden je nach Bundesland verschiedene thermische Sanierungen gefördert. Bei der Einreichung eines Bauvorhabens ist ein Energieausweis zwingend erforderlich.
Beispiel Energieausweis
Vor-Ort-Begehung
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Begehung des Objektes und Aufnahme aller relevanten energetischen Daten.
Erstellung des Energieausweises und Übergabe an Sie — rechtssicher und nach österreichischem Standard.